Gliederungszahl
1211/72–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE TÜRNITZ
Ausgabedatum
24.04.1985
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE TÜRNITZ
1211/72–0
Kundmachung
54/85
1985-04-24
Blatt 1
Ausgegeben am24.04.1985
Jahrgang 198554. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Türnitz
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratBlochberger
Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 26. Februar 1985, II/1-M-254-1985, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Marktgemeinde Türnitz, Verwaltungsbezirk Lilienfeld, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem gespaltenen Schild vorne im blauen Feld drei goldene Lilien, zwei zu eins gestellt, hinten im goldenen Feld ein roter gezinnter Marktturm mit aufgezogenem Fallgitter, der über drei, im Schildesfuß befindlichen, blauen Wellenbalken steht.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Türnitz festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Rot” genehmigt.