Gliederungszahl
1211/79–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE RINGELSDORF-NIEDERABSDORF
Ausgabedatum
17.01.1986
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE RINGELSDORF-NIEDERABSDORF
1211/79–0
Kundmachung
3/86
1986-01-17
Blatt 1
Ausgegeben am17.01.1986
Jahrgang 19863. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Ringelsdorf-Niederabsdorf
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger
Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 26. November 1985, II/1-M-120/1-85, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Ringelsdorf-Niederabsdorf, Verwaltungsbezirk Gänserndorf, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein goldener Schild, unter einem von einem goldenen Querbalken durchzogenen roten Schildeshaupt drei aus einem roten Dreiberg wachsende, schwarze verschlungene Ringe, eins zu zwei gestellt.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Ringelsdorf-Niederabsdorf festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Gelb-Rot” genehmigt.