Gliederungszahl
1211/84–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Neudorf bei Staatz
Ausgabedatum
24.04.1986
Kundmachung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Neudorf bei Staatz
1211/84–0
Kundmachung
44/86
1986-04-24
Blatt 1
Ausgegeben am24.04.1986
Jahrgang 198644. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Neudorf bei Staatz
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratBlochberger
Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom
- Februar 1986, II/1-M-324-85, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–4, der
Marktgemeinde Neudorf bei Staatz, Verwaltungsbezirk Mistelbach, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem von Rot auf Blau erniedrigt geteilten Schild
oben ein goldener Schrägrechtsbalken, belegt mit einem schwarzen Marktrichterschwert.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der
NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Neudorf bei Staatz festgesetzten
Gemeindefarben “Rot-Gelb-Blau” genehmigt.