Gliederungszahl
1212/56–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Zöbern
Ausgabedatum
18.07.1996
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Zöbern
1212/56–0
Kundmachung
83/96
1996-07-18
Blatt 1
Ausgegeben am18.07.1996
Jahrgang 199683. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–8
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Zöbern
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 7. Mai 1996, Zl. II/1-M-390-96, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–8, der Gemeinde Zöbern das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In einem von Blau und Grün durch einen schräglinken silbernen Wellenbalken erhöht geteilten Schild, unten ein rote Flammen speiender silberner Drache, schrägrechts durchbohrt von einer goldenen Kreuzlanze.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Zöbern festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Blau” genehmigt.