Gliederungszahl
1212/68–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Waldenstein
Ausgabedatum
12.06.1997
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Waldenstein
1212/68–0
Kundmachung
59/97
1997-06-12
Blatt 1
Ausgegeben am12.06.1997
Jahrgang 199759. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Waldenstein
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 15. Mai 1997, Zl. IVW3-M-148-97, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–9, der Gemeinde Waldenstein das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In Silber drei stilisierte Tannen, die mittlere bis zum oberen Schildrand aufsteigend, belegt mit einer aufrechten goldenen Hacke zwischen zwei ebensolchen heraldischen Lilien, im Schildfuß über grünem Boden ein silberner Felsen in Form eines Dreibergs, darin ein blauer Wellenbalken.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Waldenstein festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Grün- Weiß” genehmigt.