Gliederungszahl
1212/98–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Wölbling
Ausgabedatum
29.03.2002
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Wölbling
1212/98–0
Kundmachung
26/02
2002-03-29
Blatt 1
Ausgegeben am29.03.2002
Jahrgang 200226. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Wölbling
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratKnotzer
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 12. Februar 2002, Zl. IVW3-M-3194801/002-2002, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, der Marktgemeinde Wölbling das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Durch eine silberne Leiste gespalten, vorne in Schwarz eine goldene Kugel, hinten in Rot auf grünem Hügel ein silberner Turm mit schwarz geöffnetem Tor, schwarzen Fensteröffnungen, vier Zinnen mit schwarz geöffneten Schießscharten und einem blauen Dach mit silbernem Knauf.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Wölbling festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb-Schwarz” genehmigt.