Gliederungszahl
1213/3–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Wolfsthal
Ausgabedatum
13.02.2003
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Wolfsthal
1213/3–0
Kundmachung
12/03
2003-02-13
Blatt 1
Ausgegeben am13.02.2003
Jahrgang 200312. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Wolfsthal
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratKnotzer
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 22. Jänner 2003, Zl. IVW3-M-3072801/002-2002, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, der Gemeinde Wolfsthal das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“Gespalten von Blau und Gold, rechts ein silberner gequaderter Turm mit fünf Zinnen und drei schwarzen Schießscharten, links ein schwarzer aufgerichteter Wolf, im Schildfuß zwei gekreuzte Ähren, im blauen Feld golden, im goldenen Feld grün.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, die vom Gemeinderat der Gemeinde Wolfsthal festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Gelb-Blau“ genehmigt.