Die NÖ Landesregierung hat am 3. Oktober 2006 auf Grund des § 10a Abs. 7 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 (StbG), BGBl. Nr. 311/1985 in der Fassung BGBl. I Nr. 37/2006 , verordnet:
Die Bezirksverwaltungsbehörden des Landes Niederösterreich werden mit der Durchführung von Prüfungen gemäß § 10a Abs. 5 StbG betraut.
§ 2
Der Prüfungsinhalt über die Grundkenntnisse der Geschichte des Bundeslandes Niederösterreich (Prüfungsstoffabgrenzung II gemäß § 10a Abs. 7 StBG) hat nachstehende Themenbereiche zu umfassen: