Gliederungszahl
6930/2–0
Titel
Kundmachung über die Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Stadt Krems an der Donau über die Erhebung von Wasserversorgungsabgaben und Wassergebühren
Ausgabedatum
06.04.2009
Kundmachung über die Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Stadt Krems an der Donau über die Erhebung von Wasserversorgungsabgaben und Wassergebühren
6930/2–0
Kundmachung
45/09
2009-04-06
Blatt 1
Ausgegeben am06.04.2009
Jahrgang 200945. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG:
Kundmachung über die Aufhebung
der Verordnung des Gemeinderates der Stadt Krems an der Donau über die Erhebung von Wasserversorgungsabgaben und Wassergebühren
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannPröll
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 5. März 2009, V 452/08-9, die Verordnung des Gemeinderates der Stadt Krems an der Donau über die Erhebung von Wasserversorgungsabgaben und Wassergebühren in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 17. September 2003, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 23. September 2003 bis 21. Oktober 2003 als gesetzwidrig aufgehoben.
Das Erkenntnis wurde der NÖ Landesregierung am 30. März 2009 zugestellt.