Gliederungszahl
1213/23–0
Titel
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Unterstinkenbrunn
Ausgabedatum
19.02.2010
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Unterstinkenbrunn
1213/23–0
Kundmachung
12/10
2010-02-19
Blatt 1
Ausgegeben am19.02.2010
Jahrgang 201012. Stück
Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16:
Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Unterstinkenbrunn
Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterSobotka
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 19. Jänner 2010, Zl. IVW3-M-3165201/002-2009, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16, der Gemeinde Unterstinkenbrunn das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In Grün ein goldener Doppelschlüssel über einem blau gefluteten, mit vier goldenen Wellenleisten versehenen Schildfuß.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16, die vom Gemeinderat der Gemeinde Unterstinkenbrunn festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gold-Blau” genehmigt.