Der Landeshauptmann von Niederösterreich hat am 23. Oktober 2013 aufgrund des § 55g Abs. 1 Z. 1 und des § 145a Abs. 5 des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. Nr. 215/1959, in der Fassung BGBl. I Nr. 98/2013 , verordnet:
Aufhebung der Rahmenverfügung Tullnerfeld
Für den LandeshauptmannLandesratPernkopf
Die seit 23. Dezember 2012 als Regionalprogramm des Landeshauptmannes von NÖ geltende Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Erlassung einer wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung zum Schutze des Grundwasservorkommens für Zwecke der Trinkwasserversorgung im Tullnerfeld, BGBl. II Nr. 265/2001, wird aufgehoben.