Kundmachung der o.ö. Landesregierung vom 17. September 1979 betreffend die Verlautbarung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt "Dreieckmark-Dandlbachmündung" und in einem Teil des Grenzabschnittes "Scheibelberg-Bodensee" sowie über Befugnisse der Grenzkommission im Bundesgesetzblatt
StF: LGBl. Nr. 86/1979
Auf Grund des § 5 des Landesverfassungsgesetzes über Änderungen des Verlaufes der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich (Land Oberösterreich) und der Bundesrepublik Deutschland, LGBl. Nr. 45/1978, wird kundgemacht:
Der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt "Dreieckmark-Dandlbachmündung" und in einem Teil des Grenzabschnittes "Scheibelberg-Bodensee" sowie über Befugnisse der Grenzkommission wurde im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1979, unter der Nummer 388 kundgemacht.