Verordnung der o.ö. Landesregierung vom 2. Juni 1997 über die Ausstattung des Feuerwehrkorpsabzeichens
StF: LGBl. Nr. 127/1997
Auf Grund des § 7 Abs. 1 des O.ö. Feuerwehrgesetzes 1996, LGBl. Nr. 111, wird verordnet:
§ 1
§ 1
Ausstattung
Das Feuerwehrkorpsabzeichen ist ein goldumrandetes Wappen, das die Farben Rot-Weiß-Rot heraldisch von links unten nach rechts oben in einem Winkel von 45 Grad trägt sowie in der Mitte ein goldenes Zahnrad und darüber eine goldene Flamme enthält. Eine bildliche Darstellung ist in der Anlage ersichtlich.
§ 2
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Anl. 1
Anlage
Feuerwehrkorpsabzeichen
(Anm: Anlage nicht darstellbar; siehe LGBl.Nr. 127/1997)