Verordnung der Oö. Landesregierung über die landesweite Durchführung einer Landes-Volksbefragung
StF: LGBl. Nr. 74/2000
Gemäß § 10 Abs. 4 und § 15 Abs. 1 und 3 des Oö. Bürgerrechtsgesetzes, LGBl. Nr. 44/1994, in der Fasssung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 61/1997 wird verordnet:
§ 1
§ 1
Die Landes-Volksbefragung zur Frage: "Soll in Linz ein neues Musiktheater gebaut werden?" ist am Sonntag, dem 26. November 2000, landesweit durchzuführen.
Als Stichtag wird der 22. September 2000 festgesetzt.
§ 2
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.