20000207•Verordnung über Naturwacheorgane und Naturwacheabzeichen
20000207Verordnung über Naturwacheorgane und NaturwacheabzeichenOrdinance29.11.2002
Verordnung über die erforderliche Eignung und den Dienstausweis der Naturwacheorgane sowie über das Naturwacheabzeichen
StF: LGBl. Nr. 109/2002
Auf Grund des § 54 Abs. 6 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001, LGBl. Nr. 129, i.d.F. der Kundmachung LGBl. Nr. 160/2001 und des Landesgesetzes LGBl. Nr. 84/2002 wird verordnet:
§ 1
(1) Als Naturwacheorgane dürfen nur Personen bestellt werden, die
(2) Die erforderlichen fachlichen und rechtlichen Kenntnisse gemäß Abs. 1 Z. 3 sind von der zuständigen Behörde durch eine schriftliche und eine mündliche Prüfung festzustellen. Die Prüfung hat sich insbesondere zu erstrecken auf
§ 2
Den Naturwacheorganen ist von der zuständigen Behörde ein Dienstausweis nach dem Muster der Anlage 1 auszustellen, den diese Personen bei Ausübung des Dienstes mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuweisen haben. Der Dienstausweis besteht aus Schreibleinen in hellblauem Farbton im Ausmaß von 105 x 75 mm und ist einmal gefaltet. In die Dienstausweise sind die Personalien des Naturwacheorganes und sein Lichtbild sowie die Dauer der Bestellung aufzunehmen.
§ 3
Den Naturwacheorganen ist von der zuständigen Behörde ein Naturwacheabzeichen nach dem Muster der Anlage 2 auszufolgen, das diese Personen bei Ausübung ihres Dienstes deutlich sichtbar an der linken Brustseite zu tragen haben.
§ 4
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die erforderliche Eignung und den Dienstausweis der Naturwacheorgane sowie über das Naturwacheabzeichen, LGBl. Nr. 95/1983, außer Kraft.
/Dokumente/Landesnormen/LOO40004172/image001.jpg
/Dokumente/Landesnormen/LOO40004173/Naturwache_2_2002-109.jpg
Beschreibung des Naturwacheabzeichens
Das Naturwacheabzeichen besteht aus einem Schild aus haltbarem Material von 45 mm Höhe und 42 mm Breite. In der Mitte des Schildes ist auf weißem Grund das oberösterreichische Landeswappen in Farben dargestellt. Das oberösterreichische Landeswappen ist von einem hellockerfarbenen, 11 mm breiten Band umschlossen, in das in dunkelbrauner Schrift das Wort "Naturwacheorgan" eingeschrieben ist. Dieses Band wird von einem 1 Millimeter breiten weißen Rand und einem 1 Millimeter breiten dunkelbraunen Abschlussrand eingefasst.
{
"legislation": {
"eli": null,
"typ": "V",
"indizes": [
"60 Naturschutz"
],
"citations": [],
"source_id": "LOO30000210",
"applikation": "LrKons",
"date_source": "ris",
"book_abbreviation": null,
"kundmachungsorgan": "LGBl. Nr. 109/2002",
"stammnorm_bgblnummer": "109/2002"
},
"content": {
"source_id": "LOO30000210",
"bundesland": "O",
"applikation": "LrKons"
}
}