Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t auf bestimmten Straßenstrecken im Bundesland Oberösterreich
StF: LGBl.Nr. 37/2004
Auf Grund der §§ 94a Abs. 1 und 43 Abs. 2 lit. a StVO 1960 wird verordnet:
§ 1
Auf den nachstehend angeführten Straßenstrecken, jeweils beide Fahrtrichtungen, wird das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t verboten:
§ 2
§ 2
Vom Verbot nach § 1 sind Fahrten im Ziel- und Quellverkehr für Gebiete, die ohne Benützung der vom Verbot nach § 1 erfassten Wegstrecken nicht ohne Umweg erreicht werden können, ausgenommen.
§ 3
§ 3
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung vom 13. Oktober 1997, verlautbart mit LGBl. Nr. 129/1997, betreffend ein Fahrverbot auf der B 137 - Innviertler Straße, Straßen-km 64,160 (Staatsgrenze Schärding/Neuhaus) bis Straßen-km 11.386 (Kreuzung B 137/B 134) und Straßen-km 9,305 (Kreuzung B 137/B 134) bis Straßen-km 0,000 (Kreuzung B 137/B 1/B 138) und auf der B 138, Straßen-km 0,000 (Kreuzung B 138/B 1/B 137) bis Straßen-km 10,485 (Kreuzung B 138/L 537) außer Kraft.