Verordnung über die Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden zur Entscheidung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz - NAG | Omnilex
20000387•Verordnung über die Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden zur Entscheidung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz - NAG
Verordnung über die Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden zur Entscheidung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz - NAG
20000387Verordnung über die Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden zur Entscheidung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz - NAGOrdinance01.01.2006
Entscheidung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz - NAG
Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich über die Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden zur Entscheidung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz - NAG
StF: LGBl. Nr. 127/2005
Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes - NAG, BGBl. I Nr. 100/2005, wird verordnet:
§ 1
§ 1
Die Bezirksverwaltungsbehörden im Land Oberösterreich sind ermächtigt, alle in die Zuständigkeit des Landeshauptmanns fallenden niederlassungs- und aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen in seinem Namen zu treffen.
§ 2
§ 2
Die örtliche Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörden bestimmt sich nach § 4 NAG.
§ 3
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung LGBl. Nr. 130/2002 außer Kraft.