Kundmachung der Oö. Landesregierung vom 9. Dezember 2013 über die bei der Wahl des Oö. Landtags in jedem Wahlkreis zu vergebenden Mandate
StF: LGBl.Nr. 106/2013
Gemäß § 3 Abs. 1 der Oö. Landtagswahlordnung, LGBl. Nr. 48/1997, wird kundgemacht:
§ 1
Auf Grund des Ergebnisses der Registerzählung 2011 verteilen sich die bei der Wahl des Oö. Landtags zu vergebenden Mandate auf die Wahlkreise (§ 2 der Oö. Landtagswahlordnung) wie folgt:
Wahlkreis Nr.
Bezeichnung
Zahl der Mandate
1
Linz und Umgebung
12
2
Innviertel
9
3
Hausruckviertel
14
4
Traunviertel
10
5
Mühlviertel
11
§ 2
Die Verteilung der Mandate gemäß § 1 ist allen Wahlen des Oö. Landtags zugrunde zu legen, die vom Wirksamkeitsbeginn dieser Kundmachung an bis zur Kundmachung der Mandatsverteilung auf Grund der nächsten Volkszählung stattfinden (§ 3 Abs. 5 der Oö. Landtagswahlordnung).