20000954•V Naturschutzgebiet Untere Steyr in Steyr, Sierning und Garsten
20000954V Naturschutzgebiet Untere Steyr in Steyr, Sierning und GarstenOrdinance08.02.2018
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die „Untere Steyr“ in der Stadtgemeinde Steyr und den Gemeinden Sierning und Garsten als Naturschutzgebiet festgestellt wird
StF: LGBl.Nr. 12/2018
Auf Grund des § 25 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129/2001, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 49/2017, wird verordnet:
Im RIS seit
05.03.2018
(1) Die „Untere Steyr“ in der Stadtgemeinde Steyr und den Gemeinden Sierning und Garsten, politischer Bezirk Steyr-Land, ist Naturschutzgebiet im Sinn des § 25 Oö. NSchG 2001.
(2) In der Anlage 1 sind die Grenzen des Naturschutzgebiets durch den Plan im Maßstab 1 : 5.000 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf der Außengrenzen des Schutzgebiets oder über die Abgrenzungen einzelner gestatteter Nutzungen, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlagen 2/1 und 2/2 maßgeblich.
Im RIS seit
05.03.2018
Gemäß § 25 Abs. 4 Oö. NSchG 2001 sind folgende Eingriffe gestattet:
Im RIS seit
05.03.2018
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung, mit welcher die „Untere Steyr“ in der Stadtgemeinde Steyr und den Gemeinden Sierning und Garsten als Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 63/2007, außer Kraft.
Im RIS seit
05.03.2018
Im RIS seit
05.03.2018
Im RIS seit
05.03.2018
Im RIS seit
05.03.2018
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