20000957•V Europaschutzgebiet und Landschaftspflegeplan Nationalpark Oö. Kalkalpen und Umgebung
20000957V Europaschutzgebiet und Landschaftspflegeplan Nationalpark Oö. Kalkalpen und UmgebungOrdinance08.02.2018
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das Gebiet „Nationalpark Oö. Kalkalpen und Umgebung“ als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
StF: LGBl.Nr. 16/2018
Auf Grund des § 15 Abs. 2 und des § 24 Abs. 1 und 2 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129/2001, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 49/2017, wird verordnet:
Im RIS seit
05.03.2018
(1) Das Gebiet „Nationalpark Oö. Kalkalpen und Umgebung“ in den Gemeinden Molln, Reichraming, Großraming, Weyer, Rosenau am Hengstpaß, Windischgarsten, Roßleithen und St. Pankraz (offizielle Gebietskennziffer AT 3111000) ist Vogelschutzgebiet gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 der „Vogelschutz-Richtlinie“ (§ 7 Z 1).
(2) Das Gebiet „Nationalpark Oö. Kalkalpen und Umgebung“ in den Gemeinden Molln, Reichraming, Großraming, Weyer, Rosenau am Hengstpaß, Windischgarsten, Roßleithen und St. Pankraz (offizielle Gebietskennziffer AT 3111000) ist gemäß dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 9. Dezember 2016 (§ 7 Z 3) Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Art. 4 der „FFH-Richtlinie“ (§ 7 Z 2).
(3) Die im Abs. 1 und 2 bezeichneten Gebiete werden als „Europaschutzgebiet Nationalpark Oö. Kalkalpen und Umgebung“ bezeichnet.
Im RIS seit
05.03.2018
(1) In den Anlagen sind die Grenzen des Europaschutzgebiets in einem Übersichtsplan im Maßstab1 : 30.000 (Anlage 1) sowie in Teilplänen im Maßstab 1 : 5.000 (Anlage 2/1 bis 2/17) dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf der Außengrenzen des Schutzgebiets oder über die Abgrenzung der einzelnen Zonen innerhalb des Schutzgebiets, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlagen 3/1 und 3/2 maßgeblich.
(2) Das Europaschutzgebiet „Nationalpark Oö. Kalkalpen und Umgebung“ umfasst unter anderem auch das Gebiet, das von folgender Verordnung zur Gänze erfasst ist:
Verordnung, mit der Grundflächen in den Gemeinden Molln, Reichraming, Großraming, Weyer-Land, Rosenau, Windischgarsten, Roßleithen und St. Pankraz zum „Nationalpark Oö. Kalkalpen - Gebiet Reichraminger Hintergebirge/Sengsengebirge“ erklärt werden (Nationalparkerklärung „Oö. Kalkalpen“), LGBl. Nr. 112/1997, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 72/2012.
Im RIS seit
05.03.2018
(1) Schutzzweck des Vogelschutzgebiets „Nationalpark Oö. Kalkalpen und Umgebung“ (§ 1 Abs. 1) ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands
Codebezeichnung
gemäß der „Vogelschutz- Richtlinie“
Bezeichnung der Art
Beschreibung des Lebensraums
A030
Schwarzstorch
(Ciconia nigra)
Große Wälder mit hohem Altholzanteil, strukturiert durch Lichtungen, Waldwiesen, Bachtäler, waldnahe Wiesen und Feuchtflächen; zur Brut auf hohen Bäumen oder Felsen in ungestörter Lage
A072
Wespenbussard
(Pernis apivorus)
Großflächige Waldgebiete mit überwiegend Laubholz, mosaikhafter Abwechslung von Altersklassen, lichter Struktur, ungestörten Altholzflächen, Lichtungen, extensiv genutzten Grünlandflächen und Kleingewässern
A091
Steinadler
(Aquila chrysaetos)
Bergregionen und weite Hochlandwälder; brütet in Österreich in Felswänden, zur Nahrungssuche werden auch offene Flächen oberhalb der Waldstufe aufgesucht
A103
Wanderfalke
(Falco peregrinus)
Waldreiche Landschaften mit Felswänden
A104
Haselhuhn
(Bonasa bonasia)
Unterholzreiche, größere Waldkomplexe mit eingestreuten Lichtungen und Dickungen, Laubbaumvorkommen wie Bachgehölzen, schwer durchdringbaren stufig aufgebauten Dickungen, aber auch Stangenhölzer und Plenterwälder mit einer reichen, nicht zu dicht stehenden Kraut- und Hochstaudenschicht und Zwergstrauchfluren
A106
Alpenschneehuhn
(Lagopus mutus)
Offenes Hochgebirge mit felsigem bzw. steinigem Gelände über der Baumgrenze
A107
Birkhuhn
(Tetrao tetrix)
Ausgedehnte Übergangszonen von gehölzarmen, extensiv oder nicht genutzten Grünlandflächen zu aufgelockerten Waldflächen; extensiv genutzte, oft feuchte Magerwiesen und reichhaltige Zwergstrauch- und Krautvegetation, lichter Baumbestand vor allem aus Birke und Kiefer, Moorränder, Feuchtwiesen, Heiden und Waldlichtungen; im Gebirge bis zur Baumgrenze
A108
Auerhuhn
(Tetrao urogallus)
Alte montane bis subalpine Nadelwälder, oft auf felsigem Grund mit Lichtungen, vielen Beerensträuchern, Moos und einzelnen Laubbäumen
A215
Uhu
(Bubo bubo)
Gebirge und Wälder mit Felsen, Steilwänden und alten Bäumen
A217
Sperlingskauz
(Glaucidium passerinum)
Reich gegliederte Nadel- und Mischwälder vorwiegend im Bergland mit älterem Fichtenbestand und viel stehendem Totholz
A223
Raufußkauz
(Aeogolius funereus)
Dichte Mischwälder mit hohem Nadelholzanteil im Bergland mit kleinen Mooren und Lichtungen
A234
Grauspecht
(Picus canus)
Laub- oder Mischwälder mit morschen Laubbäumen, Lichtungen, Waldrändern und mageren Grünlandflächen
A236
Schwarzspecht
(Dryocopus martius)
Große zusammenhängende Waldflächen mit Altholz und älteren Rotbuchen zur Nestanlage
A239
Weißrückenspecht
(Dendrocopos leucotos)
Laub- und Mischwälder mit urwaldartigen Bereichen und viel Alt- und Totholz
A241
Dreizehenspecht
(Picoides tridactylus)
Nadel- und Mischwälder mit älterem Fichtenbestand und viel stehendem Totholz
A320
Zwergschnäpper
(Ficedula parva)
Alt- und totholzreiche Laub-, Misch- und Nadelwälder mit kleinen Bestandslücken
A321
Halsbandschnäpper
(Ficedula albicollis)
Alt- und totholzreiche Laubmischwälder in klimabegünstigten Lagen
A338
Neuntöter
(Lanius collurio)
Offene Landschaften mit Gebüschgruppen und Hecken mit Dornsträuchern innerhalb extensiv genutzter, insektenreicher Grünlandflächen
Codebezeichnung
gemäß der „Vogelschutz- Richtlinie“
Bezeichnung der Art
Beschreibung des Lebensraums
A155
Waldschnepfe
Scolopax rusticola
Feuchte Laub- und Mischwälder mit Lichtungen, Schneisen, nassem Boden
A319
Grauschnäpper
Muscicapa striata
Alt- und totholzreiche Laubmischwälder, oft in der Nähe von Gewässern
A322
Trauerschnäpper
Ficedula hypoleuca
Lichte und aufgelockerte Laub- und Mischwälder mit hohem Stammraum und höhlenreichen Bäumen
(2) Schutzzweck des als „Nationalpark Oö. Kalkalpen und Umgebung“ bezeichneten Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung (§ 1 Abs. 2) ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands
Codebezeichnung
gemäß der „FFH- Richtlinie“
(Kennzeichnung
eines prioritären Lebensraums mit einem „*“)
Bezeichnung des Lebensraums
3140
Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen
3150
Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
3220
Alpine Flüsse mit krautiger Ufervegetation
3240
Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Salix elaeagnos
4060
Alpine und boreale Heiden
4070*
Buschvegetation mit Pinus mugo und Rhododendron hirsutum (Mugo-Rhododendretum hirsuti)
6110*
Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi)
6150
Boreo-alpines Grasland auf Silikatsubstraten
6170
Alpine und subalpine Kalkrasen
6210
Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
6210*
Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (*besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
6230*
Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
6430
Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
6510
Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
6520
Berg-Mähwiesen
7110*
Lebende Hochmoore
7120
Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore
7140
Übergangs- und Schwingrasenmoore
7220*
Kalktuffquellen (Cratoneurion)
7230
Kalkreiche Niedermoore
8120
Kalk- und Kalkschieferschutthalden der montanen bis alpinen Stufe (Thlaspietea rotundifolii)
8160*
Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas
8210
Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation
8240*
Kalk-Felspflaster
8310
Nicht touristisch erschlossene Höhlen
9130
Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
9140
Mitteleuropäischer subalpiner Buchenwald mit Ahorn und Rumex arifolius
9150
Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)
9180*
Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion
91D0*
Moorwälder
91E0*
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
9410
Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea)
9420
Alpiner Lärchen- und/oder Arvenwald
Codebezeichnung
gemäß der „FFH- Richtlinie“
(Kennzeichnung
einer prioritären Art mit einem „*“)
Bezeichnung der Art
Beschreibung des Lebensraums
1065
Skabiosen-Scheckenfalter
(Euphydryas aurinia)
Magere Grünlandbiotope sowie offene Nieder- und Übergangsmoore
1086
Scharlachroter Plattkäfer
(Cucujus cinnaberinus)
Waldbestände mit absterbenden oder abgestorbenen Baumstämmen unterschiedlicher Waldgesellschaften vom Auwald bis in den Bergwald
1087*
Alpenbockkäfer
(Rosalia alpina)
Sonnenexponierte, bodentrockene, zumeist steile Buchen- und Bergmischwälder der montanen bis subalpinen Höhenstufe; Entwicklungslebensraum ist in Zersetzung befindliches Holz von frisch abgestorbenen stehenden Stämmen an rasch austrocknenden Stellen
1093*
Steinkrebs
(Austropotamobius torrentium)
Strukturreiche, kühle, meist kleinere Wald- und Wiesenbäche mit guter Wasserqualität, bevorzugt in Bereichen mit schneller Strömung und kiesigem Substrat
1163
Koppe
(Cottus gobio)
Bäche und Flüsse mit gut durchströmtem Kieslückenraum; Seen mit naturnahen Ufer- und Sohlbereichen
1193
Gelbbauchunke
(Bombina variegata)
Fischfreie, temporäre bis episodische, zumindest teilweise sonnenexponierte Klein- oder Kleinstgewässer in Auen, lichten Laubmischwäldern oder waldnahem Extensivgrünland oder entsprechende Sekundär-lebensräume in Abbaugebieten
1303
Kleine Hufeisennase
(Rhinolophus hipposideros)
Laub- und laubmischwaldreiche Bereiche mit hohem Anteil an Landschaftselementen, Kulturlandschaften; zur Fortpflanzungszeit werden Gebäude als Wochenstuben genutzt, Überwinterung erfolgt in Höhlen
1308
Mopsfledermaus
(Barbastella barbastellus)
Naturnahe Laubmischwälder mit Quartieren in abstehender Rinde oder in Stammanrissen von Bäumen
1321
Wimpernfledermaus
(Myotis emarginatus)
Naturnahe unterwuchsreiche Laubwälder, Auwälder, strukturreiche Kulturlandschaft
1324
Großes Mausohr
(Myotis myotis)
Unterwuchsarme Wälder und Wiesen, zur Fortpflanzung vor allem in Gebäuden
1354*
Braunbär
(Ursus arctos)
Ausgedehnte naturnahe Laub-, Nadel- und Mischwälder in Gebirgsregionen mit geringem Zerschneidungsgrad und Möglichkeiten zur Anlage von Höhlen
1355
Fischotter
(Lutra lutra)
Bäche, Flüsse und Teiche mit gut strukturierten Ufern
1361
Luchs
(Lynx lynx)
Großflächige, gut strukturierte, unzerschnittene Wälder mit vielen Deckungsmöglichkeiten, stark gegliedertes Gelände und Anteil von Felspartien
1381
Grünes Gabelzahnmoos
(Dicranum viride)
Wächst meist an Stammbasen von Laub- oder Nadelbäumen in luftfeuchten Laub- oder Mischwäldern mit relativ offenem Kronendach; epiphytisch auf Borke von Laubbäumen vor allem im bodennahen Bereich und auf morschem Holz, weniger häufig auf Humus oder Silikatgestein; oftmals an Buchen mit einem Brusthöhendurchmesser von 30-80 cm mit gut strukturierter Rinde in alten Laub- oder Mischwäldern mit hoher Luftfeuchtigkeit
1386
Grünes Koboldmoos
(Buxbaumia viridis)
Schattige Wälder von luftfeuchten und niederschlagsreichen Gebieten auf morschem Holz, selten auf Rohhumus; oft wächst es an hellen Stellen, beispielsweise in Waldlichtungen, Jungwüchsen oder Windschneisen; die säureliebende Art kommt hauptsächlich an morschen Baumstümpfen und alten liegenden Baumstämmen vor; an Nadelholz (Tanne, Fichte, Kiefer, Lärche), seltener auch auf Laubholz (Buche, Eiche und Erle); bevorzugt mäßig bis stark zersetztes Holz und kann selten auch auf Rohhumus, Torf oder verwittertem Gestein vorkommen
1394
Kärntner Spatenmoos
(Scapania massalongii)
Naturnahe, schattige Laub- und Laubmischwälder mit hohem Totholzanteil und feuchtem Bestandsinnenklima
1902
Frauenschuh
(Cypripedium calceolus)
Bevorzugt in Horststandorten, vereinzelt in schattigen Wäldern (wie etwa Buchenwäldern) oder an buschigen Berghängen bis zu Höhenlagen von 2000 m; besiedelt werden lichte Laub-, Misch- und Nadelwälder, Gebüsche, Lichtungen und Säume auf kalkhaltigem, teils oberflächlich versauerten Lehm-, Ton- und Rohböden; die Art kann ungünstige, zB zu schattige Bedingungen als „unterirdische Pflanze“ überdauern
1927
Gestreifter Bergwaldkäfer
(Stephanopachys substriatus)
Wald-Lebensräume in der montan-subalpinen Höhenstufe mit hohem Nadelholzanteil; bevorzugt wird trockenes, stärkeres Totholz in sonniger Lage auf trockenen Böden
6169
Eschen-Scheckenfalter
(Euphydryas maturna)
Eschenbestände in warmen, feuchten und lichten Waldbeständen und Grünland-Waldinsel-Mosaiken
6199*
Spanische Flagge
(Callimorpha quadripunctaria)
Lichte, feuchte Laub- und Mischwälder, Lichtungen, Wegränder, buschreiche Hänge, Schlagfluren und Vorwaldgehölze mit Wasserdost (Eupatorium cannabinum)
Im RIS seit
05.03.2018
(1)In der Zone A (Nationalpark Oö. Kalkalpen) führen
(2) Maßnahmen, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Maßnahmen zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzzweckes des Europaschutzgebiets führen können, bedürfen in den Zonen B und C vor ihrer Ausführung einer Bewilligung der Landesregierung gemäß § 24 Abs. 3 Oö. NSchG 2001.
(3) In den Zonen B und C führen insbesondere nachstehende Maßnahmen keinesfalls zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzzweckes des Europaschutzgebiets im Sinn des § 24 Abs. 3 Oö. NSchG 2001:
Im RIS seit
05.03.2018
(1)Langfristiges Ziel des Landschaftspflegeplans ist es, durch geeignete Pflegemaßnahmen gemäß § 6 einen günstigen Erhaltungszustand der in diesem Gebiet vorkommenden Vogelarten gemäß der Tabelle 5, der Lebensraumtypen gemäß der Tabelle 6 und der Tier- und Pflanzenarten gemäß der Tabelle 7 zu gewährleisten.
(2)Die Umsetzung der Pflegemaßnahmen zur Gewährleistung des günstigen Erhaltungszustands erfolgt vorrangig im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen mit den jeweils nutzungsberechtigten Personen.
Im RIS seit
05.03.2018
(1)Im Gebiet des Nationalparks Oö. Kalkalpen (Zone A) gilt die Verordnung, mit der Managementpläne für den „Nationalpark Oö. Kalkalpen - Gebiet Reichraminger Hintergebirge/ Sengsengebirge“ erlassen werden, LGBl. Nr. 113/1997, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 96/2002, als Landschaftspflegeplan.
(2)Außerhalb der Zone A werden gemäß § 15 Abs. 2 Oö. NSchG 2001 jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind,
Bezeichnung der Art
Pflegemaßnahmen
A030
Schwarzstorch
(Ciconia nigra)
Erhalt von Altholzbeständen, Außernutzungsstellung von Waldbeständen, Erhalt waldnaher Wiesen, naturnaher Bachläufe und Feuchtflächen; Sicherung bekannter Horststandorte durch Ausweisung von Ruhezonen, Durchführung von Nutzungen/Maßnahmen nur außerhalb der Balz- und Brutzeit
A072
Wespenbussard
(Pernis apivorus)
Sicherung großflächiger Waldgebiete mit überwiegend Laubholz, mosaikhafter Abwechslung von Altersklassen, lichter Struktur, ungestörten Altholzflächen, Lichtungen, extensiv genutzten Grünlandflächen und Kleingewässern
A091
Steinadler
(Aquila chrysaetos)
Erhalt großräumig ungestörter Flächen im Bergwald und in der alpinen Zone; Sicherung vor Störungen im Bereich der für Neststandorte genutzten und nutzbaren Felswänden
A103
Wanderfalke
(Falco peregrinus)
Erhalt einer störungsarmen Wald- und Gebirgslandschaft; Sicherung vor Störungen im Bereich der für Neststandorte genutzten und nutzbaren Felswände
A104
Haselhuhn
(Bonasa bonasia)
Erhalt größerer Waldkomplexe mit Lichtungen, Dickungen mit reichem Angebot an Weichhölzern und Beeren tragenden Sträuchern; selektive Durchforstung unter Erhalt von Pioniergehölzen; Erhalt von ungestörten Lebensräumen durch Besucherlenkung
A106
Alpenschneehuhn
(Lagopus mutus)
Erhalt von großräumig ungestörten Flächen mit hohem Anteil von steinigem Gelände und Felsen über der Baumgrenze
A107
Birkhuhn
(Tetrao tetrix)
Sicherung störungsarmer Übergangsflächen von Extensivgrünland zu aufgelockerten Waldflächen; Erhaltung von feuchtem, magerem Extensivgrünland, Heiden und Mooren mit Zwergstrauch- und Krautvegetation; Renaturierung von Mooren; Sicherung der Übergangszone von der Waldgrenze zur Baumgrenze im Gebirge vor Störungen
A108
Auerhuhn
(Tetrao urogallus)
Erhalt störungsarmer montaner bis subalpiner Nadelwälder mit einzelnen Laubbäumen, ausreichend Altholzbeständen sowie Bestandeslichtungen
A155
Waldschnepfe
(Scolopax rusticola)
Erhalt von kleinflächig bewirtschafteten, durch Lichtungen oder Schneisen gegliederten Wäldern; Verzicht auf Entwässerungen in den Wäldern; Störungsfreihaltung
A215
Uhu
(Bubo bubo)
Erhalt ungestörter Flächen in Gebirgen und Wäldern mit Felsen, Steilwänden und alten Bäumen
A217
Sperlingskauz
(Glaucidium passerinum)
Erhalt reich gegliederter Nadel- und Mischwälder vorwiegend im Bergland mit älterem Fichtenbestand und viel stehendem Totholz
A234
Grauspecht
(Picus canus)
Erhalt von Laub- oder Mischwäldern mit morschen Laubbäumen, Lichtungen, Waldrändern und mageren Grünlandflächen
A236
Schwarzspecht
(Dryocopus martius)
Erhalt großer zusammenhängender Waldflächen mit Altholz und älteren Rotbuchen
A239
Weißrückenspecht
(Dendrocopos leucotos)
Erhalt von Laub- und Mischwäldern mit urwaldartigen Bereichen und viel Alt- und Totholz
A241
Dreizehenspecht
(Picoides tridactylus)
Erhalt von Nadel- und Mischwäldern mit viel älterem Fichtenbestand und viel stehendem Totholz
A319
Grauschnäpper
(Muscicapa striata)
Erhalt alt- und totholzreicher Laubmischwälder, oft in der Nähe von Gewässern
A320
Zwergschnäpper
(Ficedula parva)
Erhalt alt- und totholzreicher Laub-, Misch- und Nadelwälder mit kleinen Bestandslücken
A321
Halsbandschnäpper
(Ficedula albicollis)
Erhalt von alt- und totholzreichen Laubmischwäldern in klimabegünstigten Lagen
A322
Trauerschnäpper
(Ficedula hypoleuca)
Erhalt lichter und aufgelockerter Laub- und Mischwälder mit hohem Stammraum und höhlenreichen Bäumen
A338
Neuntöter
(Lanius collurio)
Sicherung und Entwicklung von Landschaftselementen wie Einzelgebüschen, Gebüschgruppen und Hecken mit Dornsträuchern; Sicherung extensiv genutzter, insektenreicher Grünlandflächen
Bezeichnung des Lebensraums
Pflegemaßnahmen
3240
Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Salix elaeagnos
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik
4070*
Buschvegetation mit Pinus mugo und Rhododendron hirsutum
(Mugo-Rhododendretum hirsuti)
Erhalt der vorherrschenden Geländeform
6110*
Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen
(Alysso-Sedion albi)
Offenhalten der Standorte durch Mahd und Reduktion/Unterbindung zu starker Beschattung
6210
Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien
(Festuco-Brometalia)
Extensive düngerfreie Bewirtschaftung mit später Mahd und Austrag des Mähguts oder extensive Beweidung; Freihaltung von Gehölzen und randlicher Beschattung; Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferstreifen, Reduktion der Düngung im Nahbereich)
6210*
Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien
(Festuco-Brometalia) (*Besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
Extensive düngerfreie Bewirtschaftung mit später Mahd und Austrag des Mähguts oder extensive Beweidung; Freihaltung von Gehölzen und randlicher Beschattung; Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferstreifen, Reduktion der Düngung im Nahbereich)
6230*
Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
Extensive düngerfreie Bewirtschaftung mit später Mahd und Austrag des Mähguts oder extensive Beweidung; Freihaltung von Gehölzen und randlicher Beschattung; Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferstreifen, Reduktion der Düngung im Nahbereich)
6430
Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
Freihalten von Gehölzaufwuchs, Mahd in mehrjährigem Rhythmus (mit Entfernung des Mähguts)
6510
Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
Bewirtschaftung in Form einer zweimaligen Mahd und allenfalls einmaliger Wirtschaftsdüngergabe, Entfernung des Mähguts
7120
Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore
Wiederherstellung der moortypischen, ungestörten Hydrologie und Trophie (Verschließen von Entwässerungsgräben, Förderung der typgemäßen Hochmoorvegetation); Freihalten von Betritt und Beweidung mit Weidetieren
7140
Übergangs- und Schwingrasenmoore
Wiederherstellung der moortypischen, ungestörten Hydrologie und Trophie (Verschließen von Entwässerungsgräben, Förderung der typgemäßen Hochmoorvegetation); Freihalten von Betritt und Beweidung mit Weidetieren; fakultative einmalige späte Mahd mit Entfernung des Mähguts und/oder Gehölzentfernung
7220*
Kalktuffquellen
(Cratoneurion)
Sicherung der ungestörten Hydrologie und Trophie
7230
Kalkreiche Niedermoore
Extensive düngerfreie Bewirtschaftung mit später Mahd und Austrag des Mähguts; Freihalten von Betritt und Beweidung durch Weidetiere; fakultative Gehölzentfernung
8120
Kalk- und Kalkschieferschutthalden der montanen bis alpinen Stufe (Thlaspietea rotundifolii)
Nutzungsfreier Erhalt der vorherrschenden Geländeform und Standortdynamik; allfälliges Entfernen von beschattendem Bewuchs
8160*
Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas
Nutzungsfreier Erhalt der vorherrschenden Geländeform und Standortdynamik; allfälliges Entfernen von beschattendem Bewuchs
8210
Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation
Nutzungsfreier Erhalt der vorherrschenden Geländeform und Standortdynamik; allfälliges Entfernen von beschattendem Bewuchs
8240*
Kalk-Felspflaster
Nutzungsfreier Erhalt der vorherrschenden Geländeform und Standortdynamik; allfälliges Entfernen von beschattendem Bewuchs
9130
Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Verlängerung der Umtriebszeit
9140
Mitteleuropäischer subalpiner Buchenwald mit Ahorn und Rumex arifolius
Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Verlängerung der Umtriebszeit
9150
Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald
(Cephalanthero-Fagion)
Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Verlängerung der Umtriebszeit
9180*
Schlucht- und Hangmischwälder
(Tilio-Acerion)
Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Verlängerung der Umtriebszeit
91E0*
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior
(Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Erhalt und Förderung der gesellschaftstypischen Gewässerdynamik
9410
Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder
(Vaccinio-Piceetea)
Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Verlängerung der Umtriebszeit
Bezeichnung der Art
Pflegemaßnahmen
1065
Skabiosen-Scheckenfalter
(Euphydryas aurinia)
Regelmäßige, einmalige Mahd im Spätsommer/Herbst erforderlich; Entfernung des Mähguts; keine Düngung; Erhalt der aktuell vorherrschenden hydrologischen Verhältnisse
1086
Scharlachroter Plattkäfer
(Cucujus cinnaberinus)
Sicherung oder Entwicklung von alten Waldbeständen mit absterbenden Bäumen und stehendem Totholz
1087*
Alpenbockkäfer
(Rosalia alpina)
Sicherung alter, sonniger Buchenwälder auf karbonatischem Untergrund; Förderung von stehendem Totholz
1093*
Steinkrebs
(Austropotamobius torrentium)
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Verhinderung von Nährstoff- oder Insektizideinträgen ins Gewässer; Entfernung von exotischen Krebsarten
1163
Koppe
(Cottus gobio)
Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik
1193
Gelbbauchunke
(Bombina variegata)
Regelmäßige Neuschaffung klein- und kleinstflächiger Laichgewässer; Ausnutzen von Renaturierungspotenzialen an Fließgewässern; Sicherung geeigneter Landlebensräume und Sicherung einer räumlichen Vernetzung der geeigneten Lebensräume
1303
Kleine Hufeisennase
(Rhinolophus hipposideros)
Erhalt naturnaher Laubmischwälder und Erhalt von an Landschaftselementen reicher Kulturlandschaft und ungestörter Höhlen für die Überwinterung
1308
Mopsfledermaus
(Barbastella barbastellus)
Erhalt naturnaher Laubmischwälder, Sicherung von Quartieren in abstehender Rinde oder in Stammanrissen von Bäumen
1321
Wimpernfledermaus
(Myotis emarginatus)
Erhalt unterwuchsreicher Laubwälder, Auwälder, strukturreicher Kulturlandschaft
1324
Großes Mausohr
(Myotis myotis)
Erhalt unterwuchsfreier bzw. unterwuchsarmer Laub- und Mischwälder sowie Wiesenflächen
1354*
Braunbär
(Ursus arctos)
Erhalt naturnaher Laub-, Nadel- und Mischwälder und deren Durchlässigkeit
1355
Fischotter
(Lutra lutra)
Erhalt naturnaher Gewässerabschnitte und Kleingewässer
1361
Luchs
(Lynx lynx)
Erhalt großer waldreicher Landschaften mit wenig Störungseinfluss und hoher Durchlässigkeit
1381
Grünes Gabelzahnmoos
(Dicranum viride)
Erhalt des Laubholzanteils, insbesondere der Erhalt schrägstehender Bäume; bei Durchforstungsmaßnahmen müssen zumindest einige Altbäume stehenbleiben, um von hier aus eine Wiederbesiedelung zu ermöglichen; Vermeidung der Veränderung kleinklimatischer Standortsverhältnisse, etwa durch Freistellung von Trägerbäumen; Erhalt großer, alter, natürlicher bis naturnaher Nadel- und Mischwälder - va. Buchen-Tannenwälder, welche einer extensiven Forstwirtschaft unterliegen; Verbleib von Totholz im Wald, keine Kalkungen
1386
Grünes Koboldmoos
(Buxbaumia viridis)
Erhalt großer, alter, natürlicher bis naturnaher Nadel- und Mischwälder - va. Buchen-Tannenwälder, welche einer extensiven Forstwirtschaft unterliegen; Verbleib von Totholz im Wald, keine Kalkungen
1394
Kärntner Spatenmoos
(Scapania massalongii)
Erhalt von totholzreichen Laub- und Laubmischwäldern und deren Bestandsinnenklima, keine Kahlhiebe
1902
Frauenschuh
(Cypripedium calceolus)
Verbot der Entnahme jeglicher Pflanzenteile; Erhalt der lokalen Standortbedingungen an Horststandorten und deren näheren Umfeld
1927
Gestreifter Bergwaldkäfer
(Stephanopachys substriatus)
Sicherung von Wald-Lebensräumen in der montan-subalpinen Höhenstufe mit hohem Nadelholzanteil und von trockenem, stärkerem Totholz in sonniger Lage auf trockenen Böden
6169
Eschen-Scheckenfalter
(Euphydryas maturna)
Erhalt von lichten Eschenbeständen in warmen, feuchten Lagen mit Grünland-Waldinsel-Mosaiken; kleinflächige forstliche Nutzung/Femelschlag
6199*
Spanische Flagge
(Callimorpha quadripunctaria)
Erhalt lichter, feuchter Laub- und Mischwälder mit Lichtungen, Wegrändern, buschreichen Hängen mit Schlagfluren und Vorwaldgehölzen mit Wasserdost (Eupatorium cannabinum)
Im RIS seit
05.03.2018
Die in dieser Verordnung zitierten unionsrechtlichen Vorschriften stehen derzeit in folgender Fassung in Geltung:
Im RIS seit
05.03.2018
(1)Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2)Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung, mit der das Gebiet „Nationalpark Oö. Kalkalpen - Gebiet Reichraminger Hintergebirge/Sengsengebirge“ als „Europaschutzgebiet Nationalpark Oö. Kalkalpen“ bezeichnet wird, LGBl. Nr. 58/2005, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 131/2009, außer Kraft.
Im RIS seit
05.03.2018
Im RIS seit
05.03.2018
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05.03.2018
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05.03.2018
Im RIS seit
05.03.2018
Im RIS seit
05.03.2018
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