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20000989•V über die Betrauung eines Mitglieds der Landesregierung mit der Funktion der Präsidentin der Bildungsdirektion für Oberösterreich
V über die Betrauung eines Mitglieds der Landesregierung mit der Funktion der Präsidentin der Bildungsdirektion für Oberösterreich
20000989V über die Betrauung eines Mitglieds der Landesregierung mit der Funktion der Präsidentin der Bildungsdirektion für OberösterreichOrdinance01.01.2019
Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich über die Betrauung eines Mitglieds der Landesregierung mit der Ausübung der Funktion der Präsidentin der Bildungsdirektion für Oberösterreich
StF: LGBl.Nr. 101/2018
Auf Grund des Art. 113 Abs. 8 in Verbindung mit Art. 151 Abs. 61 Z 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, in der Fassung des Bundesverfassungsgesetzes BGBl. I Nr. 22/2018, sowie des § 62 des Oö. Pflichtschulorganisationsgesetzes 1992 (Oö. POG 1992), LGBl. Nr. 35/1992, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 64/2018, wird verordnet:
Im RIS seit
18.12.2018
§ 1 Im RIS seit
Das Mitglied der Landesregierung Mag. Christine Haberlander wird mit der Ausübung der Funktion der Präsidentin der Bildungsdirektion für Oberösterreich betraut.
Im RIS seit
18.12.2018
§ 2 Im RIS seit
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.