RIS-Information: Verordnung, mit welcher der Hebesatz .... für die Bezirksumlage des Sozialhilfeverbandes / der Sozialhilfeverbände .... festgesetzt wird | Omnilex
20001188•RIS-Information: Verordnung, mit welcher der Hebesatz .... für die Bezirksumlage des Sozialhilfeverbandes / der Sozialhilfeverbände .... festgesetzt wird
RIS-Information: Verordnung, mit welcher der Hebesatz .... für die Bezirksumlage des Sozialhilfeverbandes / der Sozialhilfeverbände .... festgesetzt wird
20001188RIS-Information: Verordnung, mit welcher der Hebesatz .... für die Bezirksumlage des Sozialhilfeverbandes / der Sozialhilfeverbände .... festgesetzt wirdLaw12.01.2022
Verordnungen betreffend den Hebesatz für die Bezirksumlage sind in der RIS-Datenbank "Landesrecht Oberösterreich" nicht dokumentiert.
Sie sind in der RIS-Datenbank "Landesgesetzblätter Oberösterreich" abrufbar.
RIS-Information: Verordnung, mit welcher der Hebesatz .... für die Bezirksumlage des Sozialhilfeverbandes / der Sozialhilfeverbände .... festgesetzt wird