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Verordnung der o.-ö. Landesregierung vom 9. September 1947 über die Regelung der Dienst- und Bezugsverhältnisse der bei den Gemeindeämtern als Vertragsbedienstete beschäftigten Angestellten und Arbeiter.
Die o.-ö. Landesregierung hat ihn ihrer Sitzung vom 8, September 1947 in Ausführung der Bestimmungen des o,-ö, Gemeindeangestelltengesehes in der Fassung des LGBl, Nr 13/1934 beschlossen:
§ 1
Die Bestimmungen des Gesetzes über die Dienst- und Bezugsverhältnisse der Vertragsangestellten des Bundes in der Fassung VOM, 463/1936 samt den hiezu ergangenen Durchfuhrmngsbestimmungen finden für die Regelung der Dienst- und Bezugsverhältnisse der bei den Gemeinden beschäftigten Angestellten, soweit dieselben den Bestimmungen des o.-ö. Gemeindeangcstelltengesetzes nicht unterliegen, Anwendung.
§ 2
Die Bestimmungen des § 1 finden auf die bei den Gemeindeämtern vertraglich beschäftigten, ständigen Arbeiter gleichfalls Anwendung.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kundmachung in Kraft.