Verordnung der Oö. Landesregierung über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Kirchschlag und Hellmonsödt im Verwaltungsbezirk Urfahr | Omnilex
LGBL_OB_19480110_1•Verordnung der Oö. Landesregierung über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Kirchschlag und Hellmonsödt im Verwaltungsbezirk Urfahr
Verordnung der Oö. Landesregierung über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Kirchschlag und Hellmonsödt im Verwaltungsbezirk Urfahr
LGBL_OB_19480110_1Verordnung der Oö. Landesregierung über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Kirchschlag und Hellmonsödt im Verwaltungsbezirk UrfahrGazette10.01.1948
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Verordnung
der o.ö. Landesregierung vom 10. November 1947 über die Aufösung der Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Kirchschlag und Hellmonsödt im Verwaltungs bezirk Urfahr.
§ 1.
Die mit Verordnung vom 9. März l942, Verordnungs- und Amtsblatt Folge 12, S. 38, gebildete Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Kirchschlag und Hellmonsödt mit dem Sitze in Hellmonsödt wird aufgelöst, § 2.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Kundmachung in Kraft,