HINWEIS: Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind technisch bedingt.
- Kundmachung
des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 19. Mai 1948 betreffend Berichtigung von Druckfehlern im Landesgesetzblatte.
Auf Grund des § 2 des Gesetzes vom 20. März 1946 LGBl. Nr. 1 aus 1947 über das Landesgesetzblatt wird kundgemacht:
In § 1 des unter Nr. 2 des Landesgesetzblattes 1947 verlautbarten Gesetzes (Landes-Straßenverwaltungsgesetz-Novelle 1946) hat es in der 4. Zeile des 3. Absatzes richtig zu heißen: "(§ 51, neu 60)" statt "§ 5, neu 60)") auf Seite 2, rechte Kolonne muß es in der 15. Zeile von oben (letztes Wort) richtig heißen: "Landes" statt "Land")
auf Seite 3, linke Kolonne, muß es in der 9. Zeile von oben richtig heißen: ". . . . der Straßenverwaltung in solchen Fällen nicht zu" statt ". . . der Straßenverwaltung in solchen Fällen Zu")
auf Seite 3, rechte Kolonne, muß es in der 17. Zeile von oben richtig heißen: ". . . werden vom . . ." statt "weiden im . . ."
In § 5 d) des unter Nr. 3 des Landesgesetzblattes 1947 verlautbarten Gesetzes (Landes-Bauordnungsnovelle 1946) muß es in der 3. Zeile richtig heißen statt muß es IN der 3. Zeile heißen: "(8 , Absatz 2/ Punkt a) und b) dieses Gesetzes)") die letzten Zwei Worte und die Klammer fehlen.
In Artikel VIII des unter Nr. 9 des Landes "Abteilungen" "Teilungen"? im § 8, Abs. (2) fehlt in der 4. Zeile in der Klammer das Zeichen)
....
im § 38 a, Abs. (,) muß in der 7. Zeile der Klammerausdruck vollständig lauten: "(8 6/ Abs. 4, Punkt b) dieses Gesetzes)"? die letzten zwei Worte und die Klammer fehlen.