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Verordnung der Oö. Landesregierung über die Festsetzung von Bauschbeträgen für die bei Amtshandlungen des Amtes der Oö. Landesregierung, der Bezirkshauptmannschaften, der Magistrate der Städte mit eigenem Statut sowie der übrigen Gemeinden außerhalb des Amtes von den Beteiligten zu entrichtenden Kommissionsgebühren (Landeskommissionsgebührenverordnung) | Omnilex