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Verordnung
der o.ö. Landesregierung vom 3. Februar 1947, betreffend die Wiedererrichtung der Bezirkshauptmannschaft Eferding.
§ 1.
In Durchführung des Landtagsbeschlusses vom 2(). März 1946 und auf Grund der mit Ministerratsbeschluß vom 17. Februar 1948 erteilten Zustimmung der' Bundesregierung wird für den Gerichtsbezirk Eferding eine Vezirkshauptmannschaft mit dem Amtssitze in der Stadt Eferding errichtet, Hu dem politischen Bezirke Eferding gehören die Gemeinden Alkoven, Aschach a. d. D., Efcrding, Fraham, Haibach, Harttirchen, Hinzenbach, Prambachtirchen, Pupping, St. Marientirchen an der PolsenZ, Scharten und Strohheim, § 2.
Die Vezirtshauptmannschaft Efeiding nimmt am 1. August 1948 ihre Amtstätigkeit auf.