HINWEIS: Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind technisch bedingt.
Verlautbarung
vom 9. August 1949, betreffend die Ausschreibung der Mahl in den o.ö. Landtag. Auf Grund des § 1 der Landtagswahlordnung wird hiemit die Wahl in den 0. ö. Landtag ausgeschrieben. Als Wahltag wird Sonntag, 9. Oktober 1949, bestimmt. Als Stichtag gilt 1. August 1949.