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- Verordnung
der o. ö. Landesregierung vom 30. Jänner 1950 betreffend Umgemeindung von Gebietsteilen der Gemeinde Wernstein zur Gemeinde Brunnenthal, politischer Bezirk Schärding.
§ 1.
Auf Grund des Beschlusses der o. ö. Landesregierung vom 30. Jänner 1950 werden gemäß § 10 der o. ö. Gemeindeordnung 1948, LGBl. Nr. 22/1949, die Grenzen der Gemeinden Wernstein und Brunnenthal durch Abtrennung von Gebietsteilen der Gemeinde Wernstein und Eingemeindung derselben in das Gebiet der Gemeinde Brunnenthal abgeändert.
Es werden folgende Gebietsteile der Katastralgemeinde Rutzenberg, Ortschaft Reikersberg, im Gesamtausmaß von 76 ha, 19 ar, 6 m2, aus dem Gemeindegebiet Wernstein ausgeschieden und der Katastralgemeinde Brunnenthal, Ortsgemeinde Brunnenthal, einverleibt:
§ 2.
Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 1950 in Kraft. Für die auflaufenden Kosten der Vermessung und grundbücherlichen Durchführung des der Gemeinde Brunnenthal einverleibten Gebiets hat die Gemeinde Brunnenthal aufzukommen.