Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Gemeindeausschusswahlen für die Gemeinden Hagenberg und Pregarten im politischen Bezirk Freistadt | Omnilex
LGBL_OB_19500606_34•Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Gemeindeausschusswahlen für die Gemeinden Hagenberg und Pregarten im politischen Bezirk Freistadt
Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Gemeindeausschusswahlen für die Gemeinden Hagenberg und Pregarten im politischen Bezirk Freistadt
LGBL_OB_19500606_34Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Gemeindeausschusswahlen für die Gemeinden Hagenberg und Pregarten im politischen Bezirk FreistadtGazette06.06.1950
HINWEIS: Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind technisch bedingt.
Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 15. Mai 1950, betreffend die Gemeindeausschuß Wahlen für die Gemeinden Hagenberg und Pregarten im politischen Bezirk Freistadt.
Gemäß § 30 der o. ö. Gemeindewahlordnung in der derzeitigen Fassung werden die Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinden Hagenberg und Pregarten im politischen Bezirke Freistadt für Sonntag, den 20. August 1930, ausgeschrieben.
Als Tag der Wahlausschreibung gilt der «,. 7Mi 1950.