Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde St. Pantaleon des politischen Bezirkes Braunau | Omnilex
LGBL_OB_19500929_48•Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde St. Pantaleon des politischen Bezirkes Braunau
Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde St. Pantaleon des politischen Bezirkes Braunau
LGBL_OB_19500929_48Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde St. Pantaleon des politischen Bezirkes BraunauGazette29.09.1950
HINWEIS: Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind technisch bedingt.
Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 29. September 1950, betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde St. Pantaleon des politischen Bezirkes Braunau.
Gemäß § 30 der o. ö. Gemeindewahlordnung in der derzeitigen Fassung werden die Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde St. Pantaleon des politischen Bezirkes Braunau für Sonntag, den l0. Dezember 1950 ausgeschrieben.
Als Tag der Wahlausschreibung gilt der 29. September 1950.