LGBL_OB_19510730_23•Verordnung der Oö. Landesregierung womit das Feuerwehrleistungsabzeichen geschaffen wird
LGBL_OB_19510730_23Verordnung der Oö. Landesregierung womit das Feuerwehrleistungsabzeichen geschaffen wirdGazette30.07.1951
HINWEIS: Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind technisch bedingt.
der o. ö. Landesregierung vom 11. Juni 1951 womit das Feuerwehrleistungsabzeichen geschaffen wird.
Auf Grund des ß 52 Abs. 2 des Gesetzes vom !5. Dezember 1937, LGVl. Nr. 8/1938, über die Brandverhütung und Brandbekämpfung in Oberösterreich (Feuerpolizeiordnung) wird verordnet:
Wesen und Verleihungsbedingungen.
§ 1.
(1) Das Feuerwehrleistungsabzeichen ist ein Abzeichen der Feuerwehren. Feuerwehrmitglieder, die einen besonderen Ausbildungserfolg im Leistungswettbewerb der Feuerwehren nachweisen, sind berechtigt/ es je nach dem Grade des Ausbildungserfolges in bronzener, silberner oder goldener Ausfertigung zu tragen.
(2) Ob und in welchem Grad der besondere Ausbildungserfolg (Abs. 1) im einzelnen Falle gegeben ist, stellt die Landesfeuerwehrleitung auf Grund des Ergebnisses einer Prüfung fest. Die Prüfungsbedingungen erstellt die Landesfeuerwehrleitung.
§ 2. Form des Abzeichens und Art des Tragens.
(1) Die äußere Form des Abzeichens ist in der Anlage l beschrieben und dargestellt.
(2) Das Feuerwehrleistungsabzeichen ist auf
der linken Brustseite der Kleidung zu tragen. Das Tragen von in der üblichen Weise verkleinert dar
gestellten(Miniaturen) ist zulässig.
Anlage
Beschreibung des Feuerwehrleistungsabzeichens.
Das Feuerwehrleistungsabzeichen besteht aus einem ovalen Lorbeerkranz mit eingestreuten Beeren.
Auf dem Kranz befindet sich: Unten eine schmale gekreuzte Schleife/ Zwei gekreuzte Strahlrohre (ein Strahlrohr mit regelbarem Mundstück, ein Strahlrohr mit absperrbarem Mundstück) und oben das emaillierte Landeswappen. 2m Inneren des Kranzes befinden sich die' Buchstaben "O. O. LFV.".
Die Originalausmaße ergeben sich aus nebenstehender Darstellung:
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