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- Gesetz
vom 10. Juli 1951 betreffend die Abänderung des mit dem Gesetze vom 8. Jänner 1831, LGBl. Nr.4S, erlassenen Gemeindestatutes für die Landeshauptstadt Linz (in der Fassung des Gesetzes vom 7. Juli 1948, LGBl. Nr. 40).
Der o. ö. Landtag hat beschlossen:
In dem mit dem Gesetz vom 8. Jänner 1931, LGBl. Nr. 40, erlassenen und mit dem Gesetz vom 7. Juli 1948, LGBl. Nr. 4U, wieder in Kraft gesetzten Gemeindestatut der Landeshauptstadt Linz wird nach dem Schlußsatz des § 1 eingefügt:
Farben, Wappen und Siegel der Stadt.
Die Farben der Landeshauptstadt Linz sind weißrot.
Das Stadtwappen von Linz zeigt im roten Feld ein silbernes, gequadertes und zinnengekröntes Stadttor mit weit geöffneten goldenen Torflügeln und mit einem hochgezogenen Fallgatter. Zu beiden Seiten des Stadttores erheben sich zwei silberne, gequaderte und zinnengeklönte Rundtürme mit goldenen Kegeldächern. Über dem Torbogen erscheint ein goldener Dachwalm, darüber das österreichische Bindenschild. Vom geöffneten Tor führt über grünen Grund ein goldener Weg zum blauen Strom. Die Befugnis, das Wappen zu führen, wird durch die Landeshauptstadt Linz erteilt; es ist untersagt und als Verwaltungsübertretung strafbar, das Wappen unbefugt zu führen. Das Siegel der Landeshauptstadt trägt im Siegelfelde das Wappen der Landeshauptstadt Linz. Die Umschrift lautet: Siegel der Landeshauptstadt Linz.