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Gesetz in der Fassung der Gesetzesbeschlüsse vom 21. November 1951 und vom 6. März 1952, betreffend die Einhebung einer Gemeindeabgabe für die entgeltliche Veröffentlichung oder Verbreitung von Anzeigen in Druckwerken und für die entgeltliche Verbreitung von Anzeigen mittels Lautsprecher an öffentlichen Orten oder durch den Rundfunk (Anzeigenabgabe-Gesetz) | Omnilex