Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Marktgemeinde Perg im politischen Bezirk Perg | Omnilex
LGBL_OB_19520609_30•Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Marktgemeinde Perg im politischen Bezirk Perg
Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Marktgemeinde Perg im politischen Bezirk Perg
LGBL_OB_19520609_30Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Marktgemeinde Perg im politischen Bezirk PergGazette09.06.1952
HINWEIS: Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind technisch bedingt.
Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 9. Juni 1952, betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Marktgemeinde Perg im politischen Bezirk Perg.
Gemäß § 30 der o. ö. Gemeindewahlordnung in der derzeitigen Fassung weiden die Gemeindeausschußwahlen für die Marktgemeinde Perg im politischen Bezirk Perg für Sonntag, 17. August 1952, ausgeschrieben,
Als Tag der Wahlausschreibung gilt der 9. Juni 1952.