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Verordnung
der 0. ö. Landesregierung
betreffend das Inkrafttreten des Anzeigenabgabe-Gesetzes, LGVl. Nr. 17/1952.
Auf Grund des § 13 des Landesgesetzes vom 10. Oktober 1951, LGBl. Nr. 17/1952, in der Fassung der Gesetzesbeschlüsse vom 21. November 1951 und vom 6. März 1952, betreffend die Einhebung einer Gemeindeabgabe für die entgeltliche Veröffentlichung oder Verbreitung von Anzeigen in Druckwerken und für die entgeltliche Verbreitung von Anzeigen mittels Lautsprecher an öffentlichen Orten oder durch den Rundfunk (Anzeigenabgabe-Gesetz) wird verordnet:
Das Anzeigenabgabe-Gesetz, LGVl. Nr. 17/ 1952, tM am 1, August 1952 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Landesgesetz vom 26. Februar 1948, LGBl. Nr. 25, betreffend die Einhebung einer Gemeindeabgabe von öffentlichen Ankündigungen im Gemeindegebiete Linz, außer Kraft.