Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Abänderung des gegenwärtig geführten Marktwappens der Marktgemeinde Sarleinsbach im politischen Bezirk Rohrbach | Omnilex
LGBL_OB_19521025_45•Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Abänderung des gegenwärtig geführten Marktwappens der Marktgemeinde Sarleinsbach im politischen Bezirk Rohrbach
Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Abänderung des gegenwärtig geführten Marktwappens der Marktgemeinde Sarleinsbach im politischen Bezirk Rohrbach
LGBL_OB_19521025_45Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Abänderung des gegenwärtig geführten Marktwappens der Marktgemeinde Sarleinsbach im politischen Bezirk RohrbachGazette25.10.1952
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Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 1. Oktober 1951 betreffend die Abänderung des gegenwärtig geführten Marktwappens der Marktgemeinde Sarleinsbach im politischen Bezirk Rohrbach.
Die o. ö. Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 1, Oktober 1951 beschlossen, der Marktgemeinde Sarleinsbach im politischen Bezirk Rohrbach in Abänderung des gegenwärtig geführten Marktwappens gemäß § 4 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1948, LGBl. Nr. 22/ 1949, das nachstehend beschriebene Wappen zu verleihen:
"In einem roten Schild erheben sich aus einem grünen Dreiberge drei silberne Straußenfedern, die eine aus der erhöhten Mitteltuppe, die anderen beiden aus den Einsattelungen zwischen der Mittelkuppe und den Seitenkuppen hervorgehend."