Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde Grünau im politischen Bezirk Gmunden | Omnilex
LGBL_OB_19521025_46•Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde Grünau im politischen Bezirk Gmunden
Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde Grünau im politischen Bezirk Gmunden
LGBL_OB_19521025_46Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde Grünau im politischen Bezirk GmundenGazette25.10.1952
HINWEIS: Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind technisch bedingt.
Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 25. Oktober 1952 betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde Grünau im politischen Bezirk Gmunden.
Gemäß § 30 der o. ö. Gemeindewahlordnung in der derzeitigen Fassung werden die Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde Grünau im politischen Bezirk Gmunden für Sonntag, den 14. Dezember 1952, ausgeschrieben.
Als Tag der Nahlausschreibung gilt der 25. Oktober 1952.