Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend Abänderung des Gemeindenamens Mühlheim im politischen Bezirk Ried im Innkreis in den Gemeindenamen Mühlheim am Inn | Omnilex
LGBL_OB_19530220_4•Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend Abänderung des Gemeindenamens Mühlheim im politischen Bezirk Ried im Innkreis in den Gemeindenamen Mühlheim am Inn
Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend Abänderung des Gemeindenamens Mühlheim im politischen Bezirk Ried im Innkreis in den Gemeindenamen Mühlheim am Inn
LGBL_OB_19530220_4Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend Abänderung des Gemeindenamens Mühlheim im politischen Bezirk Ried im Innkreis in den Gemeindenamen Mühlheim am InnGazette20.02.1953
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Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 19. Jänner 1953 betreffend Abänderung des Gemeindenamens Mühlheim im politischen Bezirk Ried im Innkreis in den Gemeindenamen Mühlheim am Inn.
Die o. ö. Landesregierung hat mit Beschluß vom 19. Jänner 1953 der Abänderung des Gemeindenamens Mühlheim im politischen Bezirk Ried im Innkreis auf den Gemeindenamen Mühlheim am Ann gemäß ß 6 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1948, LGBl. Nr. 22/1949, zugestimmt.
Die Namensänderung tritt mit 1. Februar 1953 in Kraft. Allfallige aus der Durchführung der Namensänderung erwachsende Kosten sind von der Gemeinde Zu tragen.