Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde St. Pantaleon im politischen Bezirk Braunau am Inn | Omnilex
LGBL_OB_19530807_31•Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde St. Pantaleon im politischen Bezirk Braunau am Inn
Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde St. Pantaleon im politischen Bezirk Braunau am Inn
LGBL_OB_19530807_31Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde St. Pantaleon im politischen Bezirk Braunau am InnGazette07.08.1953
HINWEIS: Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind technisch bedingt.
Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 7. August 1953 betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde St. Pantaleon im politischen Bezirk Braunau am Inn.
Gemäß § 30 der Gemeindewahlordnung 1949 in der derzeitigen Fassung werden die Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde St. Pantaleon im politischen Bezirk Braunau am 3nn für Sonntag, den 18. Oktober 1953, ausgeschrieben.
Als Tag der Wahlausschreibung gilt der 7. August 1933.