Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Stadtgemeinde Ried im Innkreis im politischen Bezirk Ried im Innkreis | Omnilex
LGBL_OB_19540802_21•Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Stadtgemeinde Ried im Innkreis im politischen Bezirk Ried im Innkreis
Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Stadtgemeinde Ried im Innkreis im politischen Bezirk Ried im Innkreis
LGBL_OB_19540802_21Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Stadtgemeinde Ried im Innkreis im politischen Bezirk Ried im InnkreisGazette02.08.1954
HINWEIS: Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind technisch bedingt.
Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 2.August 1954 betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Stadtgemeinde Ried im Innkreis im politischen Bezirk Ried im Innkreis.
Gemäß § 30 der o, o. Gemeindewahlordnung in der derzeitigen Fassung werden die Gemeindeausschußwahlen für die Stadtgemeinde Ried im Innkreis im politischen Bezirk Ried im 3nn-kreis für Sonntag, den 17. Oktober 1954, ausgeschrieben.
Als Tag der Wahlausschreibung gilt der 2. August 1934.