Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde Ottnang im politischen Bezirk Vöcklabruck | Omnilex
LGBL_OB_19541004_32•Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde Ottnang im politischen Bezirk Vöcklabruck
Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde Ottnang im politischen Bezirk Vöcklabruck
LGBL_OB_19541004_32Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde Ottnang im politischen Bezirk VöcklabruckGazette04.10.1954
HINWEIS: Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind technisch bedingt.
Kundmachung
der v. ö. Landesregierung vom 4. Oktober 1954 betreffend die Gemeindeausschuß-Wahlen für die Gemeinde Ottnang im Politischen Bezirk Vöcklabruck.
Gemäß § 30 der o. ö, Gemeindewahlordnung in der derzeitigen Fassung werden die Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde Ottnang im politischen Bezirk Vöcklabruck für Sonntag, den 12. Dezember 1954 ausgeschrieben.
Als Tag der Wahlausschreibung gilt der 4. Oktober 1934.