Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Stadtgemeinde Gmunden im politischen Bezirk Gmunden | Omnilex
LGBL_OB_19560105_1•Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Stadtgemeinde Gmunden im politischen Bezirk Gmunden
Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Stadtgemeinde Gmunden im politischen Bezirk Gmunden
LGBL_OB_19560105_1Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Stadtgemeinde Gmunden im politischen Bezirk GmundenGazette05.01.1956
der o. ö. Landesregierung vom 5. Jänner 1956 betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Stadtgemeinde Gmunden im politischen Bezirk Gmunden.
Gemäß § 30 der o. ö. Gemeindewahlordnung in der derzeitigen Fassung werden die Gemeindeausschußwahlen für die Stadtgemeinde Gmunden im politischen Bezirk Gmunden für Sonntag, den 11. März 1956, ausgeschrieben.
Als Tag der Wahlausschreibung gilt der 5. Jänner 1956.