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Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich, womit die Verordnung vom 30. Dezember 1956, LGBl. Nr. 10/1957, betreffend die Beförderung von Wiederkäuern, Einhufern und Schweinen auf Eisenbahnen, Kraftfahrzeugen (Anhängern) und Luftfahrzeugen in Oberösterreich und ihre tierärztliche Untersuchung abgeändert wird | Omnilex