- Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 6. Oktober 1958
betreffend die Erhebung der Ortschaft Garsten im
politischen Bezirk Steyr zum Markt sowie die Ver
leihung der Berechtigung zur Führung der Bezeich
nung "Marktgemeinde" und die Verleihung eines Marktwappens und der Marktfarben für die Marktfahne an die Ortsgemeinde Garsten. Die o. ö. Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 6. Oktober 1958 mit Zustimmung des Oberösterreichischen Landtages beschlossen, die Ortschaft Garsten im politischen Bezirk Steyr über ihr Ansuchen in Berücksichtigung ihrer geschichtlichen Vergangenheit und ihrer gegenwärtigen Bedeutung als wirtschaftlicher Mittelpunkt im Grunde des § 3 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1948, LGB1. Nr. 22/1949, zum Markt zu erheben und der Ortsgemeinde Garsten die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" zu verleihen.
Weiters hat die o. ö. Landesregierung beschlossen, der Marktgemeinde Garsten gemäß § 4 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1948 nachstehend beschriebenes Wappen zu verleihen:
"In gespaltenem Schilde rechts in Blau ein rechts gewandter, silberner, rotbewehrter, aus dem Rachen feuerspeiender Panther, links in Rot ein silberner Balken."
Als Marktfarben für die Marktfahne werden bestimmt: Blau-Weiß.