der o. ö. Landesregierung vom 6. April 1959 betreffend die Erklärung eines Fremdenverkehrsgebietes.
In Durchführung der §§2 und 3 des Fremdenverkehrsgesetzes, LGB1. Nr. 15/1951, wird verordnet:
§ 1.
Das Gebiet der Gemeinde Weyer-Markt wird aus dem Fremdenverkehrsgebiet Ennstal (Verordnung der o. ö. Landesregierung vom 26. Jänner 1953, LGB1. Nr. 5) ausgeschieden und zum neuen Fremdenverkehrsgebiet "Weyer-Markt" erklärt..
§ 2.
Als Name des Fremdenverkehrsgebietes gilt die im § 1 angeführte Gebietsbezeichnung.
§ 3.
Die Erklärung gemäß § 1 schließt die Errichtung eines Fremdenverkehrsverbandes, dem alle Fremdenverkehrsinteressenten dieses Gebietes als Mitglieder angehören, in sich.
§ 4.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.