Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft der Ortsgemeinden Hofkirchen im Traunkreis und Niederneukirchen, politischer Bezirk Linz-Land | Omnilex
LGBL_OB_19601228_56•Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft der Ortsgemeinden Hofkirchen im Traunkreis und Niederneukirchen, politischer Bezirk Linz-Land
Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft der Ortsgemeinden Hofkirchen im Traunkreis und Niederneukirchen, politischer Bezirk Linz-Land
LGBL_OB_19601228_56Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft der Ortsgemeinden Hofkirchen im Traunkreis und Niederneukirchen, politischer Bezirk Linz-LandGazette28.12.1960
der o. ö. Landesregierung vom 12. Dezember 1960 betreffend die Auflösung der Verwaltungsgemein-sdiaft der Ortsgemeinden Hofkirchen im Traunkreis und Niederneukirchen, politischer Bezirk Linz-Land.
In Durchführung des § 13 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1948, LGB1. Nr. 22/1949, in der Fassung der 1. Novelle der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1948, LGB1. Nr. 26/1953, wird verordnet:
§ 1.
Die mit Verordnung vom 9. März 1942, Verordnungs- und Amtsblatt für den Reichsgau Oberdonau, Folge 12, errichtete Verwaltungsgemeinschaft der Ortsgemeinden Hofkirchen im Traunkreis und Niederneukirchen wird aufgelöst.
§ 2.
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1961 in Kraft.