Verordnung der Oö. Landesregierung, womit die Verordnung über die Festsetzung eines Pauschales für die Anstaltsgebühr und die Arztgebühr im Allgemeinen öffentlichen Krankenhaus der Stadt Linz abgeändert wird | Omnilex
LGBL_OB_19610425_9•Verordnung der Oö. Landesregierung, womit die Verordnung über die Festsetzung eines Pauschales für die Anstaltsgebühr und die Arztgebühr im Allgemeinen öffentlichen Krankenhaus der Stadt Linz abgeändert wird
Verordnung der Oö. Landesregierung, womit die Verordnung über die Festsetzung eines Pauschales für die Anstaltsgebühr und die Arztgebühr im Allgemeinen öffentlichen Krankenhaus der Stadt Linz abgeändert wird
LGBL_OB_19610425_9Verordnung der Oö. Landesregierung, womit die Verordnung über die Festsetzung eines Pauschales für die Anstaltsgebühr und die Arztgebühr im Allgemeinen öffentlichen Krankenhaus der Stadt Linz abgeändert wirdGazette25.04.1961
Verordnung der o. ö. Landesregierung vom 10. April 1961, womit die Verordnung über die Festsetzung eines Pauschales für die Anstaltsgebühr und die Arztgebühr im Allgemeinen öffentlichen Krankenhaus der Stadt Linz abgeändert wird.
In Durchführung des § 34 Abs. 4 und des § 38 des O. ö. Krankenanstaltengesetzes, LGB1. Nr. 19/1958, wird verordnet:
§ 1.
Die Anlage zur Verordnung der o. ö. Landesregierung vom 25. April I960, LGB1. Nr. 15, womit ein Pauschale für die Anstaltsgebühr und die Arztgebühr im Allgemeinen öffentlichen Krankenhaus der Stadt Linz festgesetzt wird, wird durch die folgende Anlage ersetzt.
§ 2.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
ANLAGE
Verzeichnis der Heilmittel und Untersuchungen, die neben dem Pauschale in Rechnung zu stellen sind: