Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Bildung eines eigenen
Fremdenverkehrsgebietes "Grein an der Donau" | Omnilex
LGBL_OB_19630606_37•Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Bildung eines eigenen
Fremdenverkehrsgebietes "Grein an der Donau"
Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Bildung eines eigenen
Fremdenverkehrsgebietes "Grein an der Donau"
LGBL_OB_19630606_37Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Bildung eines eigenen
Fremdenverkehrsgebietes "Grein an der Donau"Gazette06.06.1963
der o. ö. Landesregierung vom 6. Mai 1963 betreffend die Bildung eines eigenen Fremdenverkehrsgebietes "Grein an der Donau".
In Durchführung der §§2 und 3 des Fremdenverkehrsgesetzes, LGBl. Nr. 15/1951, wird verordnet:
§ 1.
Das Gebiet der Stadtgemeinde Grein wird aus dem Fremdenverkehrsgebiet Strudengau (Verordnungen der o. ö. Landesregierung LGBl. Nr. 8/1954, LGB1. Nr. 56/1957 und LGBl. Nr. 41/1958) ausgeschieden und zum neuen Fremdenverkehrsgebiet "Grein an der Donau" erklärt.
§ 2.
Als Name des Fremdenverkehrsgebietes gilt die im § 1 angeführte Gebietsbezeichnung.
§ 3.
Die Erklärung gemäß § 1 schließt die Errichtung eines Fremdenverkehrsverbandes, dem alle Fremdenverkehrsinteressenten dieses Gebietes als Mitglieder angehören, in sich.
§ 4.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.