Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Bildung eines eigenen
Fremdenverkehrsgebietes "Münzkirchen im Sauwald" | Omnilex
LGBL_OB_19640129_5•Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Bildung eines eigenen
Fremdenverkehrsgebietes "Münzkirchen im Sauwald"
Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Bildung eines eigenen
Fremdenverkehrsgebietes "Münzkirchen im Sauwald"
LGBL_OB_19640129_5Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Bildung eines eigenen
Fremdenverkehrsgebietes "Münzkirchen im Sauwald"Gazette29.01.1964
der o. ö. Landesregierung vom 7. Jänner 1964 betreffend die Bildung eines eigenen Fremdenverkehrsgebietes „Münzkirchen im Sauwald".
In Durchführung der §§ 2 und 3 des Fremdenverkehrsgesetzes, LGB1. Nr. 15/1951, wird verordnet:
§ 1.
Das Gebiet der Marktgemeinde Münzkirchen wird aus dem Fremdenverkehrsgebiet Rund um den Sauwald (Verordnungen der o. ö. Landesregierung LGB1. Nr. 19/1959, LGB1. Nr. 16/1962 und LGB1. Nr. 26/1962) ausgeschieden und zum neuen Fremdenverkehrsgebiet „Münzkirchen im Sauwald" erklärt.
§ 2.
Als Name des Fremdenverkehrsgebietes gilt die im § 1 angeführte Gebietsbezeichnung.
§ 3.
Die Erklärung gemäß § 1 schließt die Errichtung eines Fremdenverkehrsverbandes, dem alle Fremdenverkehrsinteressenten dieses Gebietes als Mitglieder angehören, in sich.
§ 4.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.